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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Peter`s Catering und Partyservice (Mo & Co)


Vorliegende allgemeine Bedingungen für Veranstaltungen mit Mo & Co sind Vertragsbestandteil des von Ihnen erteilten Auftrages. Anders lautende Vereinbarungen sind nur schriftlich gültig. Als Veranstalter (VA) unterliegen Sie diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen und sonstigen Vorschriften und übernehmen Sie durch Ihre Unterschrift die Haftung für deren Einhaltung.

Anzahlung


Eine angemessene Anzahlung ist zwischen Mo & Co und dem VA in der Hochsaison 50 % der vereinbarten Leistungen laut Angebot.

Garantie


Der VA nimmt zur Kenntnis, daß Mo & Co bei Veranstaltungen mit Speisen bis spätestens 3 Arbeitstage vor der Veranstaltung die genaue Angabe der teilnehmenden Personen benötigt. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und es wird die für diese Personenanzahl auf Grund der Bestellung errechnete Summe von Mo & Co dem VA in jedem Fall in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende von Mo & Co zur Verfügung gestellte Speisen, Getränke, usw. werden zusätzlich verrechnet.

Stornierung von Veranstaltungen


Bis zu 10 Werktagen vor der Veranstaltung entstehen keine Kosten.
Bis zu 5 Werktagen vor der Veranstaltung sind 25 % aller vereinbarten Leistungen zu bezahlen.
Bei späteren Stornierungen der Veranstaltung werden die Gesamtkosten in Rechnung gestellt.

Technik


Sind für die Veranstaltung technische Arbeiten erforderlich, so wird dies gesondert verrechnet.

Getränkeabrechnung


Falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden werden alle Getränke nach dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt.

Rechnungslegung


Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind 9 % Verzugszinsen p.M.
zu entrichten.

Inklusivpreise


Alle angegebenen Preise von Mo & Co inkludieren alle Steuern und Abgaben.

Preisänderungen


Preisänderungen, sowie Richtigstellung von Druckfehlern und Kalkulationsfehlern bleiben Mo & Co vorbehalten.

Ersatz von Schäden


Mo & Co behält sich vor, Schäden (Bruch und Verlust) an Geschirr und Gläsern zu Selbstkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand


Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Knittelfeld vereinbart.
Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Gültig ab 30. April 2001